Das "Wappen" von Dorfhain, welches uns jetzt fast
täglich begegnet, sei es in seiner farblichen Fassung am
Gebäude der Gemeindeverwaltung, auf den Briefbögen oder
öffentlichen Aushängen derselben oder auch anderswo, ist
hervorgegangen aus dem GEMEINDESIEGEL des Erbgerichtes von
Dorfhain im 18.Jahrhundert. Es handelt sich dabei also um kein Wappen in heraldischem
Sinn und der Bedeutung eines im Mittelalter oder später
verliehenen Rechtstitels, sondern um ein sogenanntes
SIEGELWAPPEN. Die heutige Anfertigung ist eine Weiterentwicklung und
Schematisierung des auf dem ursprünglichen Siegel seit
1763/64 dargestellten Bildes. Eine frühere Form des
Gemeinde-Siegels, 1712 belegt, ging vermutlich beim Brand des
Erbgerichtes 1762 verloren. Es weist auch eine völlig andere
Symbolik auf als das des nachfolgenden. Siegel existieren auch
nicht in einer farblichen Fassung. Es sind Abdrücke eines
vertieft gravierten Stempels zum Zwecke einer Urkunde
Glaubwürdigkeit und Rechtskraft zu verleihen. Zu diesem
Zwecke wird auch heute noch das Gemeinde-Siegel mit dem
gleichen Bild verwendet. Die Farblichkeit wurde dem Bild erst
in unserer Zeit gegeben und könnte durchaus zu anderen Zeiten
anders ausfallen. Das Bild des Wappens ist ein sogenanntes Redendes, d.h.
eine Deutung der dargstellten Bildinhalte liegen auf der Hand
und reden für sich: Die Darstellung symbolisiert die beiden
Dorfteile Groß- und Kleindorfhain mit den zwei rechts und
links abgebildeten Fachwerkhäusern (Fachwerk war früher die
vorherrschende Bauweise im Ort) in einer landschaftlichen
Umgebung von Wald (das "Dorf am Hain"); Wiese und
Feld (einst Nahrungsgrundlage der Einwohner) und Wasser (vorn
als Schlängellinie die Wilde Weißeritz). |